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Allmend­nutzungs­bewil­ligung

Sie beanspruchen z.B. für Ihre Baustelle oder eine Standaktion die öffentliche Allmend? (z.B. das Trottoir oder die Parkfelder der blauen Zone)

Der Anspruch an öffentlicher Allmend ist bewilligungspflichtig. Für die Ausstellung einer Allmend-Nutzungsbewilligung senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular per Mail an die Gemeinde­polizei oder kommen Sie an unseren Schalter und erläutern Ihr Vorhaben direkt.

Anträge müssen mindestens 10 Tage vor Beginn der Allmendnutzung eingereicht werden.

Sämtliche Allmendnutzungen, die mehr als sieben Tage umfassen, müssen zusätzlich vom Gemeinderat bewilligt werden. Dies kann ca. 1-2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Keine Einträge vorhanden

Antrag Allmendnutzung - Onlineformular
Allmendverordnung
Sicherheit & Rettung
Bauen und Wohnen, Freizeit und Veranstaltungen, Sicherheit und Bevölkerungsschutz

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