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Sozialhilfe­behörde

Hauptstrasse 77
4127
Birsfelden

Die Sozialhilfebehörde ist für den Vollzug des Sozialhilfegesetzes und deren Verordnung zuständig. Sie übt eine exekutive und strategische Funktion aus und ist dabei die fachlich vorgesetzte Behörde der Sozialberatung. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und ist eine Laienbehörde. Eine Amtsperiode dauert jeweils vier Jahre. Die Aufsichtsinstanz der Sozialhilfebehörde ist der Regierungsrat. Die Mitglieder werden durch die Gemeindekommission gewählt. Zudem gehört ein Mitglied des Gemeinderats der Sozialhilfebehörde an.

Baumgartner Anita (Präsident/in)
Villani Gerarda (Vizepräsident/in)
Fritz Sara (Vertreter/in)
Gröger Alain (Mitglied)
Hirschi Stephan (Mitglied)

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