Die Gemeinde sorgt durch Planung, Bau und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen dafür, dass das Abwasser aus den Haushalten und Betrieben via Kanalisation zur Abwasserreinigungsanlage gelangt und dort gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über die Entwässerungsgebühren und Anschlussbeiträge.
Die Regenwassermenge, welche in die Kanalisation eingeleitet wird, ist ebenfalls gebührenpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, das Dachwasser versickern zu lassen. Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig.
Hauskanalisationen sind Eigentum des Hausbesitzers. Sollte festgestellt werden, dass die Hauskanalisation verstopft ist, muss der/die Eigentümer/in dafür besorgt sein, dass diese wieder funktionstüchtig ist. Eine Kanalreinigungsfirma kann hier weiterhelfen.
Kanalisationsanschluss: Der Anschluss an die Gemeindekanalisation und Änderungen an der Hauskanalisation sind bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie dazu das ausgefüllte und unterschriebene Formular Kanalisationsbegehren an die Gemeindeverwaltung Birsfelden.
Kanalsanierung: Kanalsanierungen müssen mittels Meldeblatt für Kanalsanierungen der Gemeindeverwaltung Birsfelden gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie in den untenstehenden Dokumenten Abwasserreglement und Verordnung zum Abwasserreglement sowie unter Gebührenabrechnung.
Ansprechperson: Bader Roberto, Tel. 061 317 33 35